Förderungen im Bereich Sport und Sportjugend

Jugendförderung des Stadtsportverbandes Lippstadt e. V.

 

Internet-Adresse:  www.ssv-lippstadt.de

 

Förderung:

  • Maßnahmen des Stadtsportverbandes zur Förderung sportlicher Jugendarbeit.
  • Teilnahme an überregionalen Verbandsturnieren.
  • Außergewöhnliche Belastungen bei der Förderung der Jugendarbeit im Verein.
  • Ausrichtung überregionaler Turniere in Lippstadt.

 

Sportförderung der Stadt Lippstadt

 

Internet-Adresse: https://www.lippstadt.de/leben-in-lippstadt/sport-und-freizeit/sportfoerderung/

 

Förderung:

  • Förderung der Übungsarbeit im Jugendbereich der Sportvereine                     (Ziffer 4.2 der Richtlinien der Stadt Lippstadt zur Sportförderung, Seite 7: Inhalt, Voraussetzungen und Verfahren), Antrag bis 31.05.

 

  • Investitionskostenzuschüsse zum Bau neuer Sportanlagen sowie Erweiterung, Umbau und Modernisierung vorhandener Sportanlagen                                   (Ziffer 4.5 der Richtlinien der Stadt Lippstadt zur Sportförderung, Seite 10: Inhalt, Voraussetzungen und Verfahren, Seite: 12 Antrag bis 31.03. des Vorjahres bis zu einem beantragten Zuschussvolumen unter 25.000 €; Antrag bis 31.03. des Vorjahres ab einem beantragten Zu-schussvolumen von 25.000 €)

 

 

Landessportbund Nordrhein-Westfalen - Übungsleiterförderung -

 

Internet-Adresse:      www.lsb-nrw.de/fuer-vereine/zuschuesse-fuer-uebungsleiter/

 

Förderung:

  • Zuschüsse für Übungsleiter/-innen                                                 Gegenstand der Förderung ist die Leitung von Übungsgruppen in Sportvereinen, vorrangig in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Nachwuchsförderung. Die Frist zur Beantragung einer Zuwendung zur Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen endete am 31.05.2016.                                                      Eine nachträgliche Antragsstellung ist nicht möglich!

 

  • Landesprogramm 1000 x 1000 – Anerkennung für den Sportverein                     Der Förderschwerpunkt wird jährlich durch das für Sport zuständige Landesministerium festgesetzt. Es handelt sich immer um Förderungen von zusätzlichen Maßnahmen in Bereichen mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Bezügen, die aktuelle sportpolitische Aspekte aufgreifen und gesellschaftlich relevant sind.

 

  • Vereinsjubiläen – Ehrungen von Turn- und Sportvereinen                                    Der Landessportbund NRW fördert Sportvereine, die ihr 100-, 125- oder 150-jähriges Vereinsjubiläum feiern, mit einer Geldprämie in Höhe von 200,- Euro und mit einer Urkunde.

 

 

 

Stiftung Teutonia Lippstadt 08

 

Internet-Adresse:     www.teutonia–lippstadt.de

 

Förderung:

  • Initiativen und Projekte des Jugendsports im regionalen Bereich Lippstadt, vor allem dort wo die öffentliche Förderung nicht oder beschränkt wirksam wird.
  • Durchführung von sportlichen Veranstaltungen.

 

 

 

Stand: 06.07.2016

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